Telefon(03344) 42 01-0 oder (030) 474 896 75

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Liefe-rungen und Leistungen, auch in laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen. 
    2. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sowie Nebenabreden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 
  2. Angebot und Vertragsabschluss und Widerrufsrecht
    1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. 
    2. Vertragliche Absprachen jeder Art sind nur rechtsverbindlich, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder der Gegenstand der Absprache zur Ausführung gelangt ist. 
    3. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen gelten diese Bedingungen als angenommen. 
    4. Änderungen unserer AGB gelten bei Kaufleuten für jeden Vertrag ab Einführung der Änderungen. 
    5. Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr.8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen sind somit nicht widerrufbar.
    6. Unser Kunde hat das Recht, Fernabsatzverträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB wird vorzeitig beendet, wenn es nach der Lieferung zu einer Vermischung mit vorhandenen Restbeständen gekommen ist. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Produkt Heizöl. 
  3. Analysendaten, Muster und Proben
    1. Analysendaten, Muster, Proben und andere Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich zugesichert. 
    2. Bei genormten Produkten gelten die innerhalb der Norm zugelassenen Toleranzen. 
  4. Preise
    1. Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise netto ab Werk oder Lager zzgl. Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, Zoll und EBV-Beitrag oder sonstiger kraft oder auf Grundlage von Gesetzen erhobenen Beträge in ihrer jeweils gesetzlichen Höhe. 
    2. Frachtfrei gestellte Preise gelten unter der Bedingung ungehinderten Land- und Wasserverkehrs. Entladungs- und sonstige Kosten, die neben der Fracht erhoben werden, gehen auch bei frachtfreier Lieferung zu Lasten des Käufers. 
  5. Zahlungen
    1. Am Fälligkeitstag muss uns valutarisch der fällige Betrag - ohne jeden Abzug - zur Verfügung stehen. Vereinbarte Zahlungsziele gelten ab Warenauslieferung; unabhängig vom Eingang der Ware oder Rechnung beim Kunden. 
    2. Ist kein Zahlungsziel vereinbart, sind Zahlungen so zu leisten, dass uns der Gegenwert 5 Tage nach Warenauslieferung (Abgangstag der Ware) valutarisch - ohne jeden Abzug - zur Verfügung steht. 
    3. Eine Gutschrift von Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn uns der Gegenwert einschließlich Nebenkosten vorbehaltlos zur Verfügung steht. 
    4. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste offene Forderung des Kunden angerechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Über-leitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 zu berechnen. Ist nachträglich Ratenzahlung vereinbart worden und kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen ganz oder teilweise in Ver-zug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. 
    5. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die schwerwiegende Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen (z.B. Zahlungsverzug, nicht termingerechte Einlösung von Schecks), sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu ver-weigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt und unsere fälligen Forderungen - auch aus etwaigen anderen Geschäften einer laufenden Geschäftsverbindung - erfüllt oder Sicherheit hierfür geleistet hat. 
    6. Ehegatten haften für Lieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner. 
  6. Abtretung / Aufrechnung / Zurückbehaltung
    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche ohne unsere schriftliche Ein-willigung abzutreten. 
    2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, als die Gegen-forderung von uns anerkannt oder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist und der Kunde die Aufrechnungsabsicht mindestens 3 Wochen vor Erklärung der Aufrechnung angezeigt hat. 
    3. Der Kunde kann nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche Zurückbe-haltungsrechte geltend machen. 
  7. Lieferfristen und Liefertermine
    1. Angegebene Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Durch Änderungen eines Vertrages verlängern sich die in Aussicht genommenen Fristen entsprechend. 
    2. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, handels- und energiepolitische Veränderungen, Betriebs-störungen wesentlicher Art, Untergang, Verlust und Beschädigung von uns bestellter Ware, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind und die trotz der nach den Umständen des Falles im Verkehr üblichen, zumutbaren Sorgfalt von uns nicht abgewendet werden konnten, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, überhaupt von der Liefer/Leistungspflicht. In diesen Fällen gilt eine Vertragsstrafe als nicht verwirkt und geschuldet. 
    3. Werden wir von unserem Zulieferer im Rahmen eines Deckungsgeschäftes aus von uns nicht schuldhaft herbeigeführten Gründen nicht oder nicht so rechtzeitig beliefert, das wir unsere Liefer/Leistungspflicht gegenüber dem Kunden termingerecht erfüllen können, dann steht uns das Recht zu, von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, soweit er sich auf nicht lieferbare Ware bezieht, zurückzutreten. 
    4. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig. Für sie gilt Ziff. 12 entsprechend. Ist sukzessive Lieferung oder sukzessiver Abruf vereinbart, so ist die zu liefernde oder abzurufende Menge in ungefähr gleichen Teilen auf die vereinbarte Lieferfrist zu verteilen. 
    5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung/Leistung oder Nicht-lieferung/-leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden (vgl. Ziff. 13). Ferner sind sie beschränkt auf erforderliche Mehraufwendungen für einen erforderlichen Deckungskauf durch den Kunden. Im übrigen gilt Ziffer 13 entsprechend. 
  8. Annahme/Abnahme
    1. Der Kunde hat die Lieferung/Leistung in jedem Fall unverzüglich nach Aufforderung durch uns an- oder abzunehmen. 
    2. Nimmt der Kunde die Lieferung/Leistung nicht an/ab, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, und zwar nach unserer Wahl Ersatz des entstandenen Schadens oder - ohne Nachweis eines Schadens - 10 v.H. des vereinbarten Preises. 
    3. Der Kunde garantiert, dass von ihm betriebene oder benutzte Abfüll-, Transport- und Lagerein-richtungen in einwandfreiem technischen Zustand sind und in Übereinstimmung mit allen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sicherheitsvorschriften betrieben werden. Weiterhin garantiert der Kunde, dass das von ihm oder auf seine Veranlassung eingesetzte Personal um-fassend mit den betrieblichen und gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Gefahrgut vertraut ist. 
  9. Gefahrübertragung / Liefermenge / Qualität
    1. Die Gefahr geht in allen Fällen mit der An- bzw. Abnahme, bei Lieferung jedoch spätestens mit Verladung der Ware in das Transportmittel auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teilliefe-rungen/-leistungen und auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B. den Transport) übernommen haben. 
    2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde ist zur Zahlung der durch die Lagerung der Liefergegenstände entstehenden Kosten verpflichtet, deren Höhe wir nach billigem Ermessen bestimmen. Ziff. 7.2. bleibt unberührt. 
    3. Die Liefermenge wird nach unserer Wahl durch Verwiegung/Vermessung oder mittels Durchflußzähler am Abgabeplatz festgestellt; diese Feststellung ist bindend für die Berechnung. Abweichungen der tatsächlichen Liefermenge von der verkauften Menge bis zu 5 v.H. gelten als Vertragserfüllung. 
    4. Maßgebend für die Qualität sind die von der Versandstelle festgestellten Daten. 
  10. Steuerliche Garantie-Erklärung des Kunden
    1. Der Kunde übernimmt gegenüber uns die unwiderrufliche Garantie dafür, das sowohl er als auch nachfolgende Abnehmer keine steuerlichen und/oder Verfügungsbestimmungen verletzen, die bei der Lieferung steuerfreie oder steuerbegünstigter Produkte im Zusammenhang mit der Ablieferung auf Erlaubnisschein des Kunden zu beachten sind. Der Kunde haftet dafür, das wir im Zeitpunkt der Lieferung über einen gültigen Erlaubnisschein verfügen. Wir sind dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet, die Gültigkeit des Erlaubnisscheins und das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Abgabe begünstigter Lieferungen zu überprüfen. 
    2. Ist es dem Kunden nicht möglich, den erforderlichen Erlaubnisschein beizubringen oder wird ihm dieser wieder entzogen, so bleibt der Kunde zur Abnahme der gekauften Mengen verpflichtet. Er hat sie auf unser Verlangen voll verzollt und/oder voll versteuert zu beziehen. 
    3. Im Garantiefall verpflichtet sich der Kunde, uns von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von allen ausgelösten Steuern, Zöllen, sonstigen Abgaben und Steuergeldstrafen in vollem Umfang auf erstes Anfordern freizuhalten. Der Kunde hat uns auch von Kosten freizuhalten, die uns in diesem Zusammenhang durch die Einlegung von Rechtsmitteln entstehen. Sobald der Kunde die von uns gelieferte Ware nicht selbst in Besitz nimmt, gelten die als Abholer auftretenden Nacherwerber als seine Erfüllungsgehilfen. 
  11. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus diesem Vertrag und aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden Forderungen vor, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstehen, bereits entstanden waren oder erst künftig aus der Geschäftsverbindung entstehen. 
    2. Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden. 
    3. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor. Bei einer Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 
    4. Der Kunde tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen seine Versicherer als Sicherheit im voraus hiermit an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft, so sind die Forderungen und Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. 
    5. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung aus den Weiterverkäufen trotz der Abtretung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Er hat die einge-zogenen Beträge sofort in Höhe der uns zustehenden Forderungen an uns abzuführen. 
    6. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändung und Beschlagnahme der Vorbe-haltsware, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich und unter Beifügung von Abschriften der Pfändungsprotokolle etc. anzuzeigen. 
    7. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, jederzeit - auch ohne Rücktritt vom Vertrag und ohne Nachfristsetzung - die Herausgabe der Vorbehaltsware bzw. die Rücklieferung an die Auslieferungsstelle zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht- oder Leistungsverweigerungsrecht wegen bereits geleisteter Zahlungen zusteht. 
    8. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns angetretenen Forderungen an diesen insoweit zurückzuübertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 
  12. Gewährleistung
    1. Beanstandungen können nur unverzüglich innerhalb von 8 Tagen ab Anlieferung bzw. Entdeckung etwaiger verborgener Mängel, und vor Verwendung der Ware, schriftlich geltend gemacht werden. Die Ware muss noch unvermischt/unterscheidbar sein, und es muss in Gegenwart eines Vertreters unserer Firma oder eines durch uns beauftragten Sachverständigen ein 1.000 gr. Muster der beanstandeten Ware, so wie geliefert, gezogen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Kunden unmittelbar, sondern an einen vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde seinerseits die Ware weiterleitet. 
    2. Bei begründeten Beanstandungen kann nur Herabsetzung der Vergütung oder Ersatzlieferung verlangt werden. Andere Ansprüche, gleich welcher Art, bestehen nur nach Maßgabe der Ziff.13 dieser Bedingungen. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche - mit Ausnahme solcher aus unerlaubter Handlung - verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Warenaus-lieferung (Abgangstag der Ware). 
    3. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Kunde es versäumt, unsere etwaigen Ansprüche und Rechte gegen alle mit dem Transport der Ware befassten Personen (z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter, Bundesbahn) und gegen ihre Versicherer zu wahren und alle zur Schadensfeststellung erforderlichen Beweismittel sicherzustellen (z.B. Beschädigungsanerkenntnisse auf Frachtbriefen, Lade-/Lagerscheinen) und uns hiervon unverzüglich in Kenntnis zusetzen. 
    4. Der Kunde kann bei mangelhafter Lieferung von uns statt des Rechts auf Minderung und Wandlung auf einen Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung verwiesen werden. Schlägt diese fehl, ist der Käufer zur Minderung oder Rückgängigmachung (Wandlung) berechtigt. 
  13. Haftung
    1. Wir haften bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außerhalb solcher Pflichten ist unsere Haftung dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt. 
    2. Falls wir im Einzelfall eine Eigenschaft schriftlich zugesichert haben, haften wir für Mangelfolge-schäden nur dann, wenn die zugesicherte Eigenschaft das Eintreten gerade der geltend gemachten Mangelfolgeschäden verhindern soll. 
    3. Der Höhe nach sind jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden pro Schadensereignis auf den jeweiligen Vertragswert, höchstens jedoch auf € 500 000,-. begrenzt. 
    4. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen unberührt. 
  14. Datenschutz
    1. Wir sind berechtigt, unseren Kunden betreffende Daten EDV-mäßig zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. 
    2. Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden ge-nutzt, um bei der Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 
  15. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht
    1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - auch aus Urkunden und Schecks-Bad Freienwalde. Wir sind jedoch - nach unserer Wahl - berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor demjenigen Gericht geltend zu machen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Wohnort oder der Sitz des Kunden befindet. 
    2. Erfüllungsort für die Lieferungen der Verkäuferin ist der Versandort. 
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationaler Abkommen über Verträge des internationalen Warenverkehrs. 
  16. Teilunwirksamkeit
    1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen, dessen Bestandteil diese Bestimmungen sind, unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 
    2. Gilt für Heizöl (leicht) “Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energie-steuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.” 
    3. Gilt für Schmierstoffe “ Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden!” 

unser günstiger Heizölpreis

PLZ:
Menge: L
Entladst.