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Flüssiggas wie Propan, Butan oder entsprechende Gemische in 5- oder 11-Kilo-Flaschen ist praktisch, sauber und leicht zu handhaben - und spätestens seit dem Boom des Gasgrills auch in deutschen Haushalten weit verbreitet. Nicht jedem ist immer wohl bei dem Gedanken, ein potenziell explosives Gasgemisch im Haus zu haben. Wer die wichtigsten Grundsätze im Umgang mit Flüssiggasflaschen beherzigt, muss sich aber keine Sorgen machen.
Maximal zwei Flaschen: Pro Privathaushalt sind zwei 5- oder 11-kg-Gasflaschen erlaubt, in der Regel also eine Betriebs- und eine Reserveflasche - gleiches gilt für Kartuschen. Und zwar unabhängig davon, ob sie voll oder leer sind. Pro Raum ist der Einsatz einer Flasche zulässig. Die größeren 33-kg-Flaschen dürfen nicht in Innenräumen betrieben werden.
Lagerung am besten im Freien oder gut belüfteten Räumen: Flüssiggas ist schwerer als Luft und verflüchtigt sich deshalb nicht bei einer Undichtheit. Es kann sich am Boden absetzen und dort ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Wer seine Flaschen im Freien, in einem Gartenhäuschen oder Geräteschuppen lagert, ist verpflichtet, sie vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.
Gasflaschen niemals im Keller lagern: Gasflaschen müssen vorschriftsmäßig über Erdgleiche aufbewahrt werden - aus nachvollziehbaren Gründen: In einem Keller kann sich eventuell ausströmendes Gas nicht verflüchtigen, sondern setzt sich am Boden ab. Ebenso verboten ist die Lagerung in Schlafräumen, Treppenhäusern, Fluren, Durchgängen und Durchfahrten.
Beim Lagern immer beachten:
-Ventile gut verschließen
-Ungenutzte Gasflaschen mit ihrer Schutzkappe versehen
-Flasche aufrecht auf ebenen Untergrund stellen
-Flasche gegen Umfallen sichern
-Sicherheitsabstand zu Wärmequellen einhalten
Nur aus aufrechtstehender Gasflasche Gas entnehmen: Während des Betriebs darf die Gasflasche nicht liegen - man riskiert sonst ernsthaften Schaden am Verbrauchsgerät oder der Umgebung. Warum? Die Flasche enthält Gas in verflüssigter Form, das auf dem Flaschenboden steht. Oberhalb der Flüssigphase bildet es eine Gasphase, aus der dann das Gas entnommen wird. Liegt die Flasche, ist es möglich, dass verflüssigtes Gas in den Schlauch und schließlich ins Gerät gelangt.
Übrigens: Weitgehend unkritisch ist es, wenn eine Flüssiggasflasche in der Sonne steht. Vom Hersteller werden Flaschen und Kartuschen maximal zu 80 Prozent gefüllt, so dass sie ausreichend Platz bieten, dass sich der Inhalt ausdehnen kann. Bei den hierzulande üblichen Temperaturen passiert deshalb nichts, wenn die Sonne mal eine Zeitlang auf die Flasche scheint.
Weitere gut verständliche Informationen rund um das Thema Flüssiggas finden Sie auf der Ratgeberplattform www.gok-blog.de.
Quelle: https://www.presseportal.de/pm/163068/5465134