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Der 20. Internationale Fachkongress für erneuerbare Mobilität „Kraftstoffe der Zukunft 2023“ tagte zwei Tage im Januar und mehr als 700 Gäste aus 33 Ländern informierten sich über die Trends und Einsatzmöglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Kraftstoffe. Es wurden Möglichkeiten zur Verkehrswende und CO2-armer Mobilität aufgezeigt.
Der Konsens der Teilnehmer des Fachkongresses war eindeutig: „Alternative Antriebsmöglichkeiten wie Biodiesel, Bioethanol und Biomethan stehen hoch im Kurs. Angesichts der Herausforderung des Klimaschutzes werden auch E-Fuels, die aus Wind-, Sonnen- und Bioenergie hergestellt werden, eine tragende Rolle für den Klimaschutz im Verkehr spielen.“
In verschiedenen Medien bekam man aber den Eindruck, dass die Bundesregierung dazu eine andere Meinung hat. Auf der eigenen Website nimmt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter der interessanten Fragestellung „Verhindert die Bundesregierung die Entwicklung umweltfreundlicher Kraftstoffe, weil sie vor allem auf E-Mobilität setzt?“ wie folgt Stellung: „Für die Klimaschutzziele im Verkehr brauchen wir alle verfügbaren umweltfreundlichen Kraftstoff-Optionen. Aber wir wollen nicht blind einfach mehr alternative Kraftstoffe im Tank. Das BMU will gezielt alternative Kraftstoffe voranbringen, die zum Klimaschutz beitragen und die Umwelt schonen. Das sind vor allem fortschrittliche Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen für Nutzfahrzeuge und ökostrombasierte Kraftstoffe für den Flugverkehr. Dementsprechend erhöhen wir mit der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) den Anteil der fortschrittlichen Biokraftstoffe aus beispielsweise Stroh und Gülle an der Treibhausgasminderungsquote deutlich. Und wir unterstützen Biokraftstoffe aus Altspeiseölen und tierischen Abfallprodukten, die nicht stofflich verwertet werden, als weitere Option für den Klimaschutz im Verkehr. Strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff werden künftig unerlässlich sein, um den Verkehrsbereich klimaneutral zu gestalten.
Erneuerbarer Strom ist aber ein kostbares Gut, das wir dort zuerst einsetzen sollten, wo es keine klimafreundlichen und effizienteren Alternativen als die direkte Stromnutzung gibt. Das trifft auf den Luftverkehr, den Seeverkehr und teilweise auch den Schwerlastverkehr zu. Strombasierte Kraftstoffe werden auch im Straßenverkehr genau wie Biokraftstoffe auf die Verpflichtung zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) angerechnet und damit gefördert. Wer E-Fuels einsetzen möchte, kann das tun und auch anrechnen. Dadurch können strombasierte Kraftstoffe unter Umständen auch im Straßenverkehr einen Beitrag zur Treibhausgasminderung der Bestandsflotte leisten.“ (https://www.bmuv.de/faq/verhindert-die-bundesregierung-die-entwicklung-umweltfreundlicher-kraftstoffe-weil-sie-vor-allem-auf-e-mobilitaet-setzt)
Das Thema ist komplex und es ist sicherlich noch nicht das letzte Wort zum Thema erneuerbare Kraftstoffe gesprochen. Der Fachkongress, mit seinen Verbänden und Partnern, hat bereits seine nächste Veranstaltung für Januar 2024 angekündigt. Bis dahin werden die Verbände weiterhin für eine Verlässlichkeit in der Biokraftstoffpolitik kämpfen.