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Energielexikon

Verstromungsgesetze

Ziel der Verstromungsgesetze ist es, einen stabilen Einsatz von Gemeinschaftskohle in Kraftwerken zu erhalten und die Verwendung von Mineralöl und Erdgas zu begrenzen. Die gesetzlichen Maßnahmen sehen Investitionszuschüsse für den Bau neuer Steinkohlekraftwerke (Ende 1989 ausgelaufen) sowie Ausgleichszahlungen für die Mehrkosten des Einsatzes von Steinkohle gegenüber Öl und anderen Energieträgern vor (mit Jahresende 1995 beendet, Kohlepfennig) und beinhalten ein Verbot (mit Genehmigungsvorbehalt) für den Bau neuer Öl- und Gaskraftwerke. Seit Mitte der 60er Jahre wurden drei Verstromungsgesetze erlassen:

  • Gesetz zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken vom 12. August 1965: So genanntes Erstes Verstromungsgesetz (sieht überwiegend
    steuerliche Hilfen vor);
  • Gesetz zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft vom 5. September 1966: So genanntes Zweites Verstromungsgesetz (Zuschussregelungen für den Steinkohleeinsatz, Genehmigungspflicht des Heizöleinsatzes);
  • Gesetz über die weitere Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in der Elektrizitätswirtschaft vom 13. Dezember 1974: So genanntes Drittes Verstromungsgesetz (Einrichtung eines Ausgleichsfonds, Sonderregelungen für Mehrkostenausgleich, Quasi-Bauverbot für Öl- und Erdgaskraftwerke).

Die Verstromungsgesetze haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Anteil des Öls an der Stromerzeugung der Kraftwerke (öffentliche und industrielle) recht niedrig geblieben ist; er beläuft sich auf deutlich weniger als 1 % des gesamten Energieträgereinsatzes der Kraftwerke.

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